Wie funktioniert Bike Leasing?

Interesse an einem (E-)Bike, doch die Anschaffungskosten sind zu hoch? Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber! Viele Firmen bieten Bike Leasing an und das hat viele Vorteile. Durch das Leasen eines Fahrrads oder E-Bikes förderst du deine Gesundheit oder die deiner Mitarbeiter, schonst die Umwelt und sparst ordentlich Geld. Egal ob du Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständige/r bist, Dienstrad-Leasing lohnt sich für jede/n. Seitdem Fahrräder, E-Bikes und Dienstwagen steuerlich gleichgestellt sind, erfreut sich das Dienstrad-Leasing einer immer größeren Beliebtheit. Angestellte müssen den geldwerten Vorteil für die private Nutzung ihres Leasingrads seit 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuern.

Mehr Infos dazu in diesem kurzen Erklärvideo von Jobrad:
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Wie funktioniert die Bestellung über Bike Leasing?

Wenn du ein Fahrrad oder E-Bike online kaufen möchtest, wählst du als Bezahlart „Leasing über Arbeitgeber“. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit der Bestellbestätigung und einem Formular zum Leasing. Fülle dies aus und schicke es an leasing@e-bike.de zurück. Wir kümmern uns um den weiteren Ablauf und benachrichtigen dich, wenn dein Rad versand- bzw. abholbereit ist. Sollte das Leasing nicht bestätigt werden, werden auch keine Kosten anfallen. Beim Kauf vor Ort stehen die unsere fachkundigen Verkäufer zum Thema Leasing beratend zur Seite.

Der allgemeine Leasingablauf in 4 Schritten:

Fahrrad aussuchen

Wunschfahrrad aussuchen, in den Warenkorb legen und via Bezahlart "Bike-Leasing" bestellen.
Ein zusätzlich auszufüllendes kurzes Antragsformular wird dir im Anschluss an die im Bestellprozess angegebene eMail zugeschickt.

Anfrage stellen

Mit dem ausgefülltem Formular stellen wir den Antrag bei der jeweiligen infragekommenden Leasinggesellschaft, und erstellen Dir dann dein individuelles Angebot.

Anfrage freigeben

Die jeweilige Leasing-Gesellschaft prüft deinen, von uns eingereichten, Antrag und sendet dir bei Freigabe die Vertragsbestätigung zu. Das von Dir ausgesuchte Wunschfahrrad wird dann durch die Leasinggesellschaft bei uns bestellt. Du brauchst nichts weiter zu machen.

Abholen

Die Abrechnung findet dann zwischen deiner Leasing-Gesellschaft und deinem Arbeitgeber statt. Wir liefern Dir das Fahrrad dann an deine im Bestellprozess angegebene Lieferadresse. Alternativ kannst Du das Rad auch gerne bei uns vor Ort abholen.

Mit welchen Leasing Firmen arbeiten wir?

Durch Kooperation und jeweiligem Vergleich mit den Firmen BusinessBike, Jobrad, lease-a-bike, Eurorad, Bikeleasing, Deutsche Dienstrad, Company Bike, Dein Jobbike, Kazenmaier und meinDienstrad unterstützen wir dich als Bikeleasing Händler bei der Abwicklung des Vertrages und betreuen dich auch während der Leasing-Laufzeit.
Selbstständige entscheiden, mit welchem Leasing-Unternehmen sie zusammenarbeiten wollen und melden sich vor dem Radkauf bei diesem an.
Auch Arbeitgeber klären zunächst, über welche Leasingfirma das Dienstradleasing in Zukunft ablaufen soll und melden ihr Unternehmen beim gewünschten Leasing-Partner an. Anschließend können Arbeitnehmer über dieses Leasing-Unternehmen den Kauf ihres Dienstrades abwickeln.

Vorteile des Dienstradleasings für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige

Sowohl Trekkingräder, Citybikes, Mountainbikes, Rennräder als auch E-Bikes oder S-Pedelecs stehen dir bei der Wahl deines Dienstrades zur Verfügung. Die monatliche Rate wird von deinem Bruttogehalt abgezogen. Suche dir dein Wunschrad aus, dass zu deinen Bedürfnissen passt, denn ein Dienstrad darf komplett privat genutzt werden. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf macht das Dienstrad-Leasing zur attraktiven Option. Ein Arbeitnehmer kann beim Bike-Leasing im Vergleich zum herkömmlichen Kauf teilweise bis zu 40 % der Anschaffungskosten sparen. Arbeitgeber sparen Kosten, da sich die Sozialabgaben verringern, wenn sie ihren Mitarbeitern anbieten ein Dienstrad zu leasen. Viele Unternehmen nutzen diese Einsparung und beteiligen sich an den Versicherungskosten ihrer Arbeitnehmer und werden zum attraktiven Arbeitgeber.
Auch für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler lohnt sich das Bike Leasing. Niedrige Leasing-Raten halten die laufenden Kosten überschaubar, fixe Betriebsausgaben sind planbar. Außerdem kannst du die monatliche Leasingrate für dein Dienstrad steuerlich als Betriebsausgabe deiner Firma geltend machen.
Da seit 2021 Kommunalverwaltungen und viele öffentliche Betriebe ihren Beschäftigten das E-Bike Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können, gehört auch im öffentlichen Sektor das Bike Leasing mittlerweile zum beliebten Nutzeffekt.

Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung
  • leistungsfähige, gesunde und motivierte Mitarbeiter
  • innovativ, umweltbewusstes Unternehmensimage
  • höhere Parkplatzkapazitäten
  • keine Zusatzkosten, einfaches Handling
  • geringere Lohnnebenkosten

Arbeitnehmer

  • einfache Abwicklung
  • uneingeschränkte private Nutzung
  • bequeme monatliche Ratenzahlung durch Gehaltsumwandlung
  • deutlicher Sparvorteil gegenüber Barkauf
  • Versicherung inklusive
  • deutliche Steuervorteile durch 0,25% Regelung

Selbstständige

  • keine Anzahlung
  • Liquiditätsschonung
  • freie Markenwahl
  • planbare Betriebsausgaben
  • keine Bilanzierung

Deine zu erwartende Ersparnis durch das Fahrrad-Leasing auf Basis von Deutsche Dienstrad:

"0,25%-Regel" – Was bedeutet das?

Beispielrechnung:
Ein Angestellter entscheidet sich für ein Leasingrad per Gehaltsumwandlung im Wert von z.B. 3.000 € (UVP). Für die private Nutzung des Dienstrads entsteht Ihm ein geldwerter Vorteil, den er weiterhin monatlich mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuern müsste. Ab 2020 viertelt sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, es muss nur noch ein Viertel von 3.000 €, abgerundet auf volle Einhundert, also 700 € * 1 % = 7 € pro Monat versteuert werden, was faktisch einer 0,25-Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 % spart man im Vergleich zur 0,5 %-Regel in 36 Monaten rund 100 € zusätzlich.