Seit Inkrafttreten der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 hat sich vor allem in
Großstädten das Stadtbild verändert. Es sind hauptsächlich
E-Scooter
, die dort plötzlich an jeder Straßenecke zu finden sind. Die
Vermietung dieser Stehroller boomt.
Bei Vielfahrern lohnt sich allerdings
die Investition in einen eigenen Elektro-Scooter.
Ausgestattet mit
zwei oder drei Rädern erreichen die kompakten Tretroller bis zu 20 km/h. Mit
diesem Tempo kannst du dich flink im urbanen Gelände fortbewegen. Auf Radwegen
überholst du den einen oder anderen Fahrer und kommst schnell und entspannt von
A nach B. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, empfiehlt sich jedoch zu deiner
eigenen Sicherheit.
Ebenfalls bis zu 20 Stundenkilometer kannst du mit einem Segway erreichen. Der Fahrer steht auf einer festen Plattform mit den Füßen nebeneinander. Zur Abstützung dient ein Lenker. Es wird per Einzelradantrieb mit Elektromotor angetrieben. Durch Gewichtsverlagerungen bewegt sich das Segway in die entsprechende Richtung. Das Tragen eines Helms ist keine Pflicht aber sinnvoll. Eine Benutzung ist ohne Führerschein möglich jedoch nur auf vorgesehenen Radwegen.
Die Fahrt mit einem Hoverboard bzw. Waveboard sieht zwar wackelig aus, ist aber schnell zu erlernen. Der Fahrer steht auf rutschfesten Standflächen. Durch das Neigen der Füße in die gewünschte Richtung wird die Fahrtrichtung vorgegeben. Beschleunigen und Bremsen funktioniert nach demselben Prinzip: Neigung nach vorne bedeutet Beschleunigung, Zurücklehnen bremst das Board.
Longboards sind seit Jahrzehnten angesagt. Da ist es nur konsequent, dass es diese Skateboards mittlerweile auch mit Elektroantrieb gibt. Wie beim Surfen oder Snowboarden bewegt sich der Fahrer in wellenartigen Bewegungen. Dies macht zwar Spaß, ist aber im Straßenverkehr nicht zulässig. Fahren mit einem E-Longboard ist ausschließlich auf privaten Grundstücken oder dafür vorgesehenen Orten erlaubt.
Wer den Kick sucht und nur auf einem Rad unterwegs sein
möchte, hat mit Sicherheit Spaß an einem Onewheel
oder Airwheel
. Das Onewheel wirkt im ersten
Moment wie ein Skateboard, besitzt jedoch nur ein Rad in der Mitte. Auf dem
Brett steht der Fahrer mit den Füßen hintereinander, also ein Fuß vor dem Reifen
und ein Fuß dahinter.
Auf dem Airwheel bzw. Monowheel hingegen sind die Füße
auf kleinen Ablageflächen neben dem luftgefüllten Reifen links und rechts. Die
Steuerung sowie das Beschleunigen und Bremsen wird durch Gewichtsverlagerungen in
die entsprechende Richtung geregelt.
Elektrokleinstfahrzeuge haben eins gemeinsam: Sie sind leicht und handlich. Sie lassen sich einfach transportieren und sind deshalb beliebt bei Pendlern, die häufig zwischen Bus, Bahn und Fußweg wechseln. Fahrzeuge der E-Micro Mobility dürfen von Personen ab 14 Jahren benutzt werden. Sie fallen unter Kraftfahrzeuge und sind deshalb versicherungspflichtig. Eine Führerscheinpflicht hingegen besteht nicht.
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