Tolle Nachrichten zum Jahresbeginn in Sachen Dienstradleasing: Unser intensiver Dialog mit Politik und Behörden hat sich wieder gelohnt! Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 9. Januar 2020 einen neuen Dienstraderlass veröffentlicht. Dadurch wird das Leasing Rad per Gehaltsumwandlung ab diesem Jahr noch attraktiver:
Angestellte müssen den geldwerten Vorteil für die private Nutzung ihres Leasingrads ab dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuern.
Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein Leasing Rad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.
Durch Kooperation und jeweiligem Vergleich mit den Firmen BusinessBike, Jobrad, lease-a-bike, Eurorad, Bikeleasing, Deutsche Dienstrad, Company Bike, Dein Jobbike, Kazenmaier und meinDienstrad bieten wir Dir als erfahrener Leasing-Partner maßgeschneiderte und individuelle Leasing-Konfigurationen mit attraktiven Konditionen über eine Laufzeit von 36 Monaten. Natürlich unterstützen wir Dich bei der Abwicklung des Vertrages und betreuen Dich auch während der Leasing-Laufzeit.
Beispielrechnung über Eurorad 1
Kaufpreis Fahrrad € 2500,-
Netto Leasingrate € 43,72 2
inkl. Premium Komplettschutz 3
Ersparnis 45,73%
1) basierend auf Arbeitnehmer € 3000,- Monatsbruttogehalt, Lohnsteuerklasse 1, kinderlos
2) 36 Monate bei Gehaltsumwandlung
3) Unfall, Sturz, Vandalismus, fahrlässige/unsachgemäße Handhabung, Elektronikschäden, Akkudefekte, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Verschleiß ab dem 1. Tag, Kostenübernahme für UVV-Prüfung nach dem 1. und 2. Versicherungsjahr, Pick-up-Service, keine Selbstbeteiligung
Was ändert sich nun? – Beispielrechnung:
Ein Angestellter entscheidet sich für ein Leasingrad per Gehaltsumwandlung im Wert von z.B. 3.000 € (UVP). Für die private Nutzung des Dienstrads entsteht Ihm ein geldwerter Vorteil, den er weiterhin monatlich mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuern müsste. Ab 2020 viertelt sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, es muss nur noch ein Viertel von 3.000 €, abgerundet auf volle Einhundert, also 700 € * 1 % = 7 € pro Monat versteuert werden, was faktisch einer 0,25-Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 % spart man im Vergleich zur 0,5 %-Regel in 36 Monaten rund 100 € zusätzlich.